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BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Judicialis
SGG § 151 Abs 1; ; SGG § 151 Abs 2; ; SGG § 202; ; ZPO § 418; ; ZPO § 182 Abs 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 202; ZPO § 182 Abs. 1 S. 2; ZPO § 418 Abs. 2
Widerlegung des Urkundsbeweises einer Postzustellungsurkunde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Darmstadt - 2 R 586/05
- SG Darmstadt, 25.04.2006 - S 2 R 586/05
- LSG Hessen, 08.02.2007 - L 5 R 330/06
- BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 194/04 B
Verletzung rechtlichen Gehörs bei der Ladung zur mündlichen Verhandlung, …
Auszug aus BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B
Der sich hieraus ergebende Urkundsbeweis nach § 202 SGG iVm §§ 418, 182 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung [ZPO] (vgl dazu BSG vom 27.1.2005 - B 7a/7 AL 194/04 B - mwN, veröffentlicht bei Juris) ist nicht widerlegt. - BFH, 10.11.2003 - VII B 366/02
Zustellungsurkunde; Beweiskraft
Auszug aus BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B
Der Gegenbeweis wird nicht schon durch die bloße Behauptung, das betreffende Schriftstück nicht erhalten zu haben, erbracht, weil es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (vgl BFH/NV 2004, 509).
- SG Dortmund, 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen …
Der Gegenbeweis wird nicht schon durch die bloße Behauptung, das betreffende Schriftstück nicht erhalten zu haben, erbracht, weil es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat; vielmehr erfordert der Gegenbeweis der Unrichtigkeit den Beweis eines anderen als in der Zustellungsurkunde bezeugten Geschehensablaufs; nur so wird ein Fehlverhalten des Zustellers und eine Falschbeurkundung in der Zustellungsurkunde belegt (vgl. BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B - juris (Rn. 6); LSG NRW, Beschluss vom 11.09.2013 - L 2 AS 1380/13 B ER - juris). - LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 996/09
Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Berufung - Fehlen der …
Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt (§ 180 Satz 2 ZPO), wobei es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B -, veröffentlicht in juris).Ein pauschales Bestreiten einer Tatsache genügt nicht (BSG, Beschlüsse vom 13.11.2008, a.a.O, und 28.09.1998 - B 11 AL 83/98 B -).
- LSG Baden-Württemberg, 18.03.2013 - L 8 SB 418/13 Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt (§ 180 Satz 2 ZPO), wobei es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B -, veröffentlicht in juris).
Einen Gegenbeweis gegen die in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen (vgl. hierzu BSG, Beschlüsse vom 13.11.2008, a.a.O, und 28.09.1998 - B 11 AL 83/98 B -), die nach § 418 Abs. 2 ZPO eine öffentliche Urkunde ist, hat der Beschwerdeführer nicht angetreten.
Ein pauschales Bestreiten einer Tatsache genügt nicht (BSG, Beschlüsse vom 13.11.2008, a.a.O, und 28.09.1998, a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 11 KR 3908/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Ersatzzustellung eines Schriftstückes durch …
Vielmehr erfordert der Gegenbeweis der Unrichtigkeit den Beweis eines anderen als in der Zustellungsurkunde bezeugten Geschehensablaufs; nur so wird ein Fehlverhalten des Zustellers und eine Falschbeurkundung in der Zustellungsurkunde belegt (BSG 13.11.2008, B 13 R 138/07 B, juris).Wer sich aber nach außen den Anschein gibt, an einem bestimmten Ort eine Wohnung zu haben, muss dies auch bei Zustellungen gegen sich gelten lassen (BSG 13.11.2008, aaO).
- BSG, 31.10.2012 - B 13 R 165/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2021 - L 18 R 856/20
Kein Einlass bei unbegründeter Maskenverweigerung
Für die Wirksamkeit der Zustellung kommt es nicht darauf an, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BSG, Beschluss vom 13.11.2008, B 13 R 138/07 B, juris; BFH Beschluss vom 10.11.2003, VII B 366/02, BFH-PR 2004, 113-114). - LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 5 KR 2632/10 Für die Wirksamkeit der Zustellung kommt es nicht darauf an, ob und wann der Adressat das Schriftstück dem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BSG, Beschl. v. 13.11.2008, - B 13 R 138/07 B - LSG Bad.-Württ. Urt. v. 19.11.2010, - L 8 U 996/09 -).
Pauschales Bestreiten der Zustellung oder die bloße Behauptung, das Schriftstück nicht erhalten zu haben, genügt nicht, weil es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen oder ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BSG, Beschl. v. 24.11.2009, - B 12 KR 27/09 B - auch Beschl. v. 13.11.2008, - N 13 R 138/07 B -).
- LSG Baden-Württemberg, 12.07.2011 - L 8 SB 2565/11 Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt (§ 180 Satz 2 ZPO), wobei es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B -, veröffentlicht in juris).
Einen Gegenbeweis gegen die in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen (vgl. hierzu BSG, Beschlüsse vom 13.11.2008, a.a.O, und 28.09.1998 - B 11 AL 83/98 B -), die nach § 418 Abs. 2 ZPO eine öffentliche Urkunde ist, hat der Beschwerdeführer nicht angetreten.
- BSG, 20.08.2014 - B 5 RE 10/14 B Da nach § 202 S 1 SGG iVm § 180 S 2 ZPO mit der Einlegung des Schriftstücks in den Briefkasten die Zustellung fingiert wird, erfordert der Gegenbeweis den Beweis eines anderen als des beurkundeten Geschehensablaufs; nur so wird ein Fehlverhalten des Zustellers und eine Falschbeurkundung in der Zustellungsurkunde belegt (vgl BSG Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 24.11.2009 - B 12 KR 27/09 B - Juris RdNr 9 mwN).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - L 6 AS 949/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Der Antragsteller kann den durch die Urkunde erzeugten Beweis nur durch einen Gegenbeweis erschüttern, d.h. durch den Beweis eines anderen als des in der Zustellungsurkunde bezeugten Geschehensablaufs (BSG, Beschluss vom 13.11.2008, B 13 R 138/07 B in juris). - BSG, 24.11.2009 - B 12 KR 27/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23
Ordnungsgeld gegen den Sachverständigen bei unterbliebener Aktenrücksendung
- LSG Baden-Württemberg, 14.03.2013 - L 1 AS 243/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
- BSG, 17.06.2020 - B 8 SO 23/20 B
Übernahme der Kosten für eine Assistenz
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 173/11
- LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 AL 4276/10
- LSG Bayern, 01.02.2018 - L 2 R 766/17
Sozialgerichtsverfahren: Verhängung von Ordnungshaft wegen Nichterscheinens in …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - L 5 P 92/15
Erstattung von Aufwendungen für Ersatzpflege; Verfristete Berufungseinlegung
- LSG Bayern, 14.02.2018 - L 2 R 766/17
Sozialgerichtsverfahren: zu den Voraussetzungen von Ordnungsgeld bzw. …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - L 7 AS 1248/16
Beendigung eines Rechtsstreits durch Klagerücknahmefiktion
- BSG, 04.01.2012 - B 12 KR 3/10 BH
- LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 7 AS 4249/11
- LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 9 R 2389/14
- VG Saarlouis, 05.02.2016 - 3 L 11/16
Nachweis der Zustellung eines Abwassergebührenbescheids - Zustellung mittels …
- LSG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - L 5 KR 5221/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2015 - L 8 SO 18/14
- LSG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - L 8 AL 4127/10
- SG Osnabrück, 19.05.2011 - S 13 KR 350/07