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   BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B   

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https://dejure.org/2008,23677
BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B (https://dejure.org/2008,23677)
BSG, Entscheidung vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B (https://dejure.org/2008,23677)
BSG, Entscheidung vom 13. November 2008 - B 13 R 138/07 B (https://dejure.org/2008,23677)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 194/04 B

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei der Ladung zur mündlichen Verhandlung,

    Auszug aus BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B
    Der sich hieraus ergebende Urkundsbeweis nach § 202 SGG iVm §§ 418, 182 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung [ZPO] (vgl dazu BSG vom 27.1.2005 - B 7a/7 AL 194/04 B - mwN, veröffentlicht bei Juris) ist nicht widerlegt.
  • BFH, 10.11.2003 - VII B 366/02

    Zustellungsurkunde; Beweiskraft

    Auszug aus BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B
    Der Gegenbeweis wird nicht schon durch die bloße Behauptung, das betreffende Schriftstück nicht erhalten zu haben, erbracht, weil es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (vgl BFH/NV 2004, 509).
  • SG Dortmund, 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen

    Der Gegenbeweis wird nicht schon durch die bloße Behauptung, das betreffende Schriftstück nicht erhalten zu haben, erbracht, weil es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat; vielmehr erfordert der Gegenbeweis der Unrichtigkeit den Beweis eines anderen als in der Zustellungsurkunde bezeugten Geschehensablaufs; nur so wird ein Fehlverhalten des Zustellers und eine Falschbeurkundung in der Zustellungsurkunde belegt (vgl. BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B - juris (Rn. 6); LSG NRW, Beschluss vom 11.09.2013 - L 2 AS 1380/13 B ER - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 996/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Berufung - Fehlen der

    Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt (§ 180 Satz 2 ZPO), wobei es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B -, veröffentlicht in juris).

    Ein pauschales Bestreiten einer Tatsache genügt nicht (BSG, Beschlüsse vom 13.11.2008, a.a.O, und 28.09.1998 - B 11 AL 83/98 B -).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2013 - L 8 SB 418/13
    Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt (§ 180 Satz 2 ZPO), wobei es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B -, veröffentlicht in juris).

    Einen Gegenbeweis gegen die in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen (vgl. hierzu BSG, Beschlüsse vom 13.11.2008, a.a.O, und 28.09.1998 - B 11 AL 83/98 B -), die nach § 418 Abs. 2 ZPO eine öffentliche Urkunde ist, hat der Beschwerdeführer nicht angetreten.

    Ein pauschales Bestreiten einer Tatsache genügt nicht (BSG, Beschlüsse vom 13.11.2008, a.a.O, und 28.09.1998, a.a.O.).

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